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Lizenz oder Attest? Am besten beides! (21.08.17)

Der wichtigste Unterschied zwischen Granfondos in Italien und Jedermannrennen in Deutschland sind strengere gesetzliche Vorschriften: In Italien muss jeder Sportler eine sportärztliche Untersuchung nachweisen, für die Teilnahme an Veranstaltungen benötigen Radsportler außerdem eine Lizenz des nationalen italienischen Radsport-Verbandes F.C.I. (Federazione Ciclistica Italiana), weitere Informationen dazu siehe rechte Spalte.

Für ausländische Teilnehmer an italienischen Veranstaltungen gelten Vorschriften, die etwas von denen der italienischen Lizenz-Kategorien abweichen. Im Prinzip gilt "Lizenz oder Attest": Ein Ausländer mit Lizenz seines nationalen Verbandes wird als "Cicloamatore" betrachtet, ein Ausländer mit Attest als "Ciclosportivo". Allerdings sind die Anforderungen etwas geringer als die an italienische Sportler.

Bei vielen Veranstaltungen gilt die folgende Einteilung, für Granfondos mit Zeitwertung sind nur zwei der drei Kategorien interessant: Mit (Jahres-) Lizenz oder mit Tageslizenz und Attest Typ B.

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Die Tabelle basiert auf den Regeln der F.C.I. für den Amateursport. Abweichungen von dieser Einteilung sind möglich: Manche Veranstalter behandeln Fahrer mit Tageslizenz wie Lizenzfahrer, generell oder auch nur bzgl. der Streckenlänge. Manche werten Fahrer über 64 Jahren nicht offiziell auf der Langstrecke, erstellen aber dennoch eine Altersklassen-Rangliste. Manche fordern zusätzlich zur Lizenz ein Attest und/oder eine "ethische Erklärung". Was jeweils gilt, ist den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Neu ab 2018: Bei Granfondos, die den Service DataHealth nutzen, benötigen alle ausländischen Teilnehmer (auch solche mit Jahres-Lizenz) ein Attest Typ B. [Nachtrag 15.04.18]

Für Radsportler, die öfters in Italien fahren möchten, empfiehlt sich eine Lizenz. Wer nur selten in Italien starten oder zunächst nur einmal in die Granfondo-Szene reinschnuppern möchte, ist mit einem Attest vermutlich besser dran. Die Unterschiede, Vor- und Nachteile werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

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Teilnahme mit (Jahres-) Lizenz

Der Erwerb einer Radsport-Lizenz ist zu empfehlen, wenn man bei der Streckenwahl nicht eingeschränkt sein oder bei der Abholung der Startnummer weniger Bürokratie erledigen möchte. Auch im Magazin TOUR 05/2016 (Seite 28, "Viva Italia - Die Gran Fondos") wird empfohlen: "Wer mehrere Rennen fahren will, sollte einem in Italien anerkannten Verband beitreten." Im Klartext: Als Deutscher soll er eine Lizenz des nationalen Dachverbandes BDR erwerben.

In den Teilnahmebedingungen ist meist die Rede von "gültige ausländische Lizenz", "official UCI membership", "UCI license, issued by their national cycling federation" oder "UCI recognized cycling licence or other cycling bodies license". Für deutsche Teilnehmer erfüllt eine Lizenz des BDR (Bund Deutscher Radfahrer e.V.) diese Bedingungen. Mit dem Logo der UCI (Union Cycliste Internationale) auf der Lizenz wird man als Ausländer einem italienischen "Cicloamatore" gleichgestellt.

Eine BDR-Lizenz ist jeweils ein Jahr gültig, man bekommt sie über einen (Rad-) Sportverein, der Mitglied eines dem BDR angeschlossenen Landesverbandes ist. Eine Liste der Vereine findet sich meist auf den Webseiten der Landesverbände, z.B. beim Bayerischen Radsportverband. Der Weg über einen Verein hat viele Vorteile: Hier findet man Leute, die sich auskennen - mit dem Radsport an sich und mit der Beantragung der Lizenz (seit 2017 geht das leider nur noch online, auf rad-net.de). Außerdem findet man hier Mitstreiter fürs Training und die Teilnahme an Veranstaltungen (vielleicht sogar an Granfondos), was insbesondere für Einsteiger wertvoll ist.

Natürlich kostet die Vereinsmitgliedschaft einen Jahresbeitrag, der meist um die 50 Euro liegt. Unterschiede gibt es zwischen den Vereinen nicht nur bei den Jahresbeiträgen, sondern auch in die Frage, ob zusätzlich noch die Lizenzgebühr von ca. 20 Euro bezahlt werden muss. In Schnitt dürfte eine BDR-Lizenz damit ca. 70 Euro kosten - das ist erheblich weniger, als für ein Attest nach italienischem Standard anfällt.

Diese Rechnung gilt jedoch nur für Radsportler bis zu 59 Jahren. Wer älter ist, benötigt für die BDR-Lizenz eine "Ärztliche Bestätigung über Sporttauglichkeit". Die Untersuchung dafür kann jedoch nach Ermessen des Arztes weniger umfangreich ausfallen (und lässt sich möglicherweise mit einem von der Krankenkasse bezahlten Routine-Check verbinden), so dass die BDR-Lizenz unterm Strich immer noch günstiger kommen kann als ein Attest nach italienischem Standard. Beim Magazin TOUR und beim Bayerischen Radsportverband gibt es weitere allgemeine Informationen zur BDR-Lizenz (die für Granfondo-Teilnehmer nicht alle relevant sind).

Nachtrag 16.06.2019: Mehr Details zur BDR-Lizenz und zum Antragsverfahren siehe Beitrag "Die Lizenz zum Treten".

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Eventuell benötigte Zusatzdokumente:

Manche Veranstalter fordern von Lizenzfahrern eine "ethische Erklärung", so wie sie auch ein italienischer "Cicloamatore" mit dem Lizenzantrag abgeben muss. Eine Vorlage findet sich dann auf der Website der Veranstaltung oder bei der F.C.I.

Vom Veranstalter werden ausländische Lizenzfahrer meist (ebenso wie Inhaber einer italienischen Jahres-Lizenz, die die Sporttauglichkeit mit dem Lizenzantrag nachweisen müssen) nicht nach einem Attest gefragt. Aber es gibt Ausnahmen, manchmal - z.B. bei Granfondos, die den Service DataHealth nutzen [Nachtrag 15.04.18] - müssen auch ausländische Lizenzfahrer ein Attest vorweisen können, das den im folgenden Abschnitt beschriebenen Anforderungen entspricht.

Weil es hier leider keine einheitliche Regelung gibt, sollten die Teilnahmebedingungen genau studiert werden, damit alle nötigen Papiere vorgelegt werden können. Allerdings sind die Veranstalter gegenüber ausländischen Teilnehmern in der Regel sehr entgegenkommend und hilfsbereit. Selbst wenn mal ein Papier fehlen sollte, wird sich fast immer ein Weg finden, der die Teilnahme ermöglicht.

Neben anderen Vorteilen hat der Start mit Lizenz den positiven Effekt, dass man damit in Italien als "ernsthafter" Radsportler angesehen und behandelt wird. Wenn man bei der Startnummern-Abholung eine Lizenz mit UCI-Logo auf den Tisch legen kann, ist alles klar, man gehört dazu und es müssen weniger Papiere ausgefüllt werden. Allerdings bedeutet eine Lizenz auch eine gewisse Verplichtung: Als "ernsthafter" Radsportler sollte man sich im Fahrerfeld auch so verhalten und u.a. über entsprechendes Fahrkönnen verfügen...

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Teilnahme mit Attest (Tageslizenz)

Alternative zum Erwerb einer BDR-Lizenz ist für ausländische Granfondo-Teilnehmer die Vorlage eines Attestes. Genau genommen erfolgt der Start dann mit einer Tageslizenz - nur kriegt der ausländische Teilnehmer von der damit verbundenen Bürokratie oft gar nichts mit, weil der Veranstalter diese im Hintergrund erledigt. Für den ausländischen Teilnehmer ist der Tageslizenz-Antrag meist mit der Einschreibung und dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen erledigt.

Bei manchen Veranstaltungen muss bei der Startnummern-Abholung jedoch, nach Vorlage des Attests und des Personalausweises (zur Identifikation), ein zusätzliches Dokument unterzeichnet werden, mit dem auch Versicherung und Haftungsverzicht geregelt sind. Außerdem fordern manche Veranstalter auch von Fahrern mit Tageslizenz eine "ethische Erklärung" (Vorlage siehe F.C.I.).

Die Tageslizenz ist bei vielen Veranstaltungen kostenlos (da im Startgeld einkalkuliert), bei manchen müssen bei der Startnummernabholung noch ein paar Euro nachgezahlt werden. Was wo gefordert wird, sollte den Teilnahmebedingungen zu entnehmen sein.

Eine Tageslizenz wird auch für italienische Teilnehmer angeboten. Ebenso wie diese müssen daher auch ausländische Teilnehmer ein Attest vorlegen, das die Sporttauglichkeit bescheinigt. Gemäß den italienischen Vorschriften (Hintergrundinformationen siehe Spalte rechts) wird für Radsportler, die wettkampfmäßig Sport betreiben, eine "Sportmedizinische Untersuchung Typ B" gefordert. Diese offizielle Untersuchung umfasst ärztliche Visite, Urin-Test, Belastungs-EKG und Spirometrie. Dieses umfangreiche Programm findet sich allerdings in den Attest-Vorlagen aus italienischen Quellen nicht wieder. Für ausländische Teilnehmer stehen beim Attest daher mehrere Varianten zur Wahl:

 

1. Attest-Vorlage von F.C.I.

Der nationale italienischen Verband sieht für ausländische Granfondo-Teilnehmer die Attest-Vorlage "Allegato E" vor. Diese "Anlage E" der F.C.I.-Amateursport-Regeln nennt keinen Untersuchungsumfang und spricht (in der englischen Version) lediglich von "no contraindication related to sport to cardiovascular intensive activity". Außerdem ist keine Beschränkung auf Fachärzte der Sportmedizin vorgesehen - d.h. diese Vorlage kann jeder Arzt für ein Attest verwenden und der Umfang der Untersuchungen bleibt dem Arzt überlassen.

Als Alternative zu der englischsprachigen Vorlage hat mgf eine zweisprachige Version erstellt: Die Vorlage "mgf Allegato E", in der der italienische Originaltext der F.C.I. um eine deutsche Übersetzung ergänzt wurde, dürfte sowohl bei italienischen Veranstaltern als auch bei deutschen Medizinern höhere Akzeptanz finden.

Da "Allegato E" ein offizielles F.C.I.-Formular ist, sollte es eigentlich für alle Granfondos anerkannt werden, so dass ein Attest für alle Granfondos einer Saison verwendbar wäre. Jedoch gibt es leider Ausnahmen...

 

2. Attest-Vorlage von Veranstalter

Viele Veranstalter stellen auf ihrer Website eine eigene Attest-Vorlage bereit. Diese Vordrucke sind fast ausnahmslos wie "Allegato E" der F.C.I. formuliert und wurden nur mit einem veranstaltungsspezifischen Briefkopf ergänzt. Bei identischem Inhalt (im Zweifel vergleichen) kann das neutrale Attest "Allegato E" vorgelegt werden.

Auch die Attest-Vorlage des Service DataHealth , den seit 2018 einige Granfondos nutzen, entspricht dem "Allegato E" [Nachtrag 15.04.18]

Schwierig kann es werden, wenn der Veranstalter-Vordruck vom "Allegato E" abweicht. Dies ist z.B. beim Granfondo Milano-Sanremo der Fall: In der multisprachlichen Attest-Vorlage ist die fachliche Aussage etwas weniger detailliert (die "Herz-Kreislauf-intensiven Aktivitäten" fehlen), dafür ist das Formular nur für Fachärzte der Sportmedizin vorgesehen.

Im Fall von Unterschieden gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder unterzeichnet der Arzt mehrere Attest-Vorlagen (was schwierig wird, wenn man sich erst nach der Untersuchung zur Teilnahme an diesem Granfondo entschließt). Oder man klärt mit dem Veranstalter vor der Anmeldung, ob "Allegato E" akzeptiert wird. Letzteres sollte man im Zweifelsfall auch bei Veranstaltungen tun, die keine eigene Attest-Vorlage im www zur Verfügung stellen. Alternativ könnte man auch die folgende, umfassendste Attest-Vorlage wählen.

 

3. Attest-Vorlage auf Basis der italienischen Gesetze

Ganz sicher geht man mit dem Formular vom Magazin TOUR: Das "Medical Certificate Italy", in englischer Sprache, nennt neben dem kompletten Untersuchungsumfang nach italienischem Standard auch die Nummern der italienischen Gesetze. Daher wird dieser Vordruck sicher überall anerkannt. Bitte beachten: Die Vorlage von TOUR orientiert sich eng am italienischen Gesetz, dieses Formular ist daher explizit nur für die Untersuchung durch einen Sportmediziner vorgesehen - was von der F.C.I. für ausländische Teilnehmer nicht vorgeschrieben ist (siehe 1.), nur italienische Sportler benötigen immer ein Attest eines staatlich anerkannten Sportmediziners.

 

Die Kosten für das Attest können je nach verwendeter Vorlage - und damit unterschiedlichem Untersuchungsumfang - sehr unterschiedlich ausfallen. Beim "Medical Certificate Italy" von TOUR sind die Untersuchungen genau definiert, das komplette Test-Paket nach italienischem Standard dürfte in Deutschland beim Sportmediziner wohl nicht unter 150 Euro zu haben sein.

Ein Attest gemäß "Allegato E" kann erheblich günstiger kommen, denn hier liegt es im Ermessen des Arztes, welche Untersuchungen er für die Bescheinigung der Wettkampfsport-Tauglichkeit als notwendig ansieht. Günstiger wird es, wenn Teile der Untersuchung mit einem von der Krankenkasse bezahlten Routine-Check abgedeckt werden können, wenn auf ein Belastungs-EKG verzichtet wird oder wenn es nur alle zwei Jahre nötig ist. Mit dem Hinweis, dass Radsportler in Deutschland bis 59 Jahre gar kein Attest benötigen (wenn auch eine jährliche sportmedizinische Untersuchung vom BDR ausdrücklich empfohlen wird), sollte hier etwas Verhandlungsspielraum bestehen...

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Vor- und Nachteile von Start mit Lizenz oder Attest

Lizenz und Attest haben beide Vor- und Nachteile, von denen einige bereits beschrieben wurden. Die folgende Tabelle enthält eine zusammenfassende Bewertung der beiden Varianten. Ob eine Lizenz oder ein Attest die individuell bessere Lösung ist, muss jeder Granfondo-Aspirant für sich selbst entscheiden.

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Empfehlung von mgf: Als deutscher Teilnehmer sollte man am besten beides haben - eine BDR-Lizenz und ein Attest in der günstigeren Variante gemäß "Allegato E". Die Kosten für dieses Paket sind zwar etwas höher (incl. Vereinsbeitrag vermutlich nahe den Kosten für ein Attest nach italienischem Standard). Aber verglichen mit den sonstigen Ausgaben für Material und Reise fallen die Mehrkosten bei mehreren Granfondo-Starts pro Jahr kaum ins Gewicht. Und mit dem Doppel-Pack ist man bei der Auswahl der Veranstaltungen praktisch nicht eingeschränkt und kann das Abenteuer Granfondo "ärztlich abgesichert" in Ruhe genießen.

Nachtrag 28.10.2018: Mit der obigen Komplett-Empfehlung sind auch Granfondos abgedeckt, die einen Attest-Upload beim Service DataHealth fordern (und bei denen seit 2018 auch Inhaber einer Jahres-Lizenz ein Attest vorlegen müssen), die Flexibilität für kurzfristige Entscheidungen zur Teilnahme bleibt bei allen Veranstaltungen erhalten.

Nachtrag 16.06.2019: Zusätzliche Infos und erweiterte Bewertung unter Berücksichtigung der 2019 leicht veränderten Situation siehe Beitrag "Die Lizenz zum Radfahren".

 

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Warum ist das alles nur so kompliziert?!

Die umfangreichen Anforderungen für ausländische Teilnehmer bei Veranstaltungen in Italien basieren auf den Regeln für italienische Sportler - und diese sind noch anspruchsvoller. Für alle, die es genau wissen wollen, hier die Details...

 

Die italienischen Gesetze gehören im Bereich des Sports zu den strengsten in Europa. In Italien ist für die Ausübung von Sport in organisierter Form - egal ob in der Schule, im Verein oder bei Veranstaltungen - eine sportärztliche Untersuchung erforderlich. Je nach Sportart und Intensität sind relativ umfangreiche Tests nötig, die nur von einem staatlich anerkannten Sportmediziner oder Institut durchgeführt werden dürfen. Eine ausführliche Beschreibung der Hintergründe, Details und gesetzlichen Grundlagen kann man beim Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) nachlesen.

Wichtig: "Für die Vereine besteht die gesetzliche Pflicht, die Sportler vor Trainingsbeginn, Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften, der vom Gesetz vorgeschriebenen sportmedizinischen Untersuchungen unterziehen zu lassen. Die Unterlassung der Untersuchung kann bei Unfällen für die Vereinsverantwortlichen schwerwiegende zivil- und strafrechtliche Folgen haben."

Das von ausländischen Teilnehmer geforderte Attest ist keine Schikane der Veranstalter, sondern das durch das italienische Gesetz geforderte Minimum. In der Vergangenheit gab es bei italienischen Veranstaltungen vereinzelte Todesfälle von ausländischen Radsportlern mit Herzschwäche. Verständlich, dass verantwortungsbewusste Veranstalter inzwischen auch von ausländischen Teilnehmern nicht mehr nur eine schriftliche Erklärung der Fitness fordern, sondern das, was für italienische Teilnehmer schon seit vielen Jahren gilt.

An den gesetzlichen Grundlagen orientiert sich auch die Reglementierung durch den italienischen Radsport-Verband F.C.I. (Federazione Ciclistica Italiana). In Italien gibt es keine klare Trennung zwischen Lizenzsportlern und "Jedermännern", jeder Aktive benötigt eine Lizenz, die Übergänge sind fließend. Im Amateurbereich gibt es seit 2016 drei Kategorien: Cicloamatore, Ciclosportivo und Cicloturista. Je nach Lizenz-Kategorie gibt es Einschränkungen, z.B. bzgl. Streckenlänge und Alter:

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Würde man diese Struktur auf Deutschland übertragen, müsste jeder Teilnehmer einer RTF eine Lizenz - zumindest eine Tageslizenz - vorweisen können und eine intensive sportmedizinische Untersuchung absolvieren. Zum Glück ist der Radsport hierzulande (noch) nicht so streng reglementiert wie in Italien, vergleichbare Regeln gibt es in Deutschland nur im Motorsport! Andererseits ermöglicht das strenge Radsport-Reglement in Italien wohl auch mehr Freiheiten für sportliche Veranstaltungen: Mit professioneller Struktur und Organisation sind für Straßensperrungen, Absicherung durch die Polizei usw. sicher leichter Genehmigungen möglich.

Die in der linken Spalte beschriebenen Regelungen für ausländische Teilnehmer weichen in einigen Details von den italienischen Lizenz-Kategorien ab - was schlicht daran liegen dürfte, dass es im Ausland wohl kein Lizenzwesen gibt, das 1:1 zu den strengen italienischen Regeln passt. Und bei der "Übersetzung" erfolgte zum Glück die eine oder andere Entschärfung und Reduzierung der Anforderungen für ausländische Teilnehmer.

Übrigens: Da die sportmedizinischen Untersuchungen in Italien vom Gesetz vorgeschrieben sind und die Untersuchungen nur von einem staatlich anerkannten Sportmediziner oder Institut durchgeführt werden dürfen, erhält der italienische Sportler die massenhaft durchgeführten Standard-Tests zu einem Festpreis. Und der beträgt weniger als 1/3 der in Deutschland üblichen Preise, vermutlich wird das Verfahren vom italienischen Staat subventioniert. So hat das italienische System für den Sportler nicht nur den Nachteil der stärkeren Reglementierung, sondern auch den Vorteil, mit relativ geringen Kosten sportmedizinisch abgesichert zu sein...
 

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[Bild-Quelle:
F.C.I. Federazione Ciclistica Italiana]

 

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Tipp: Alle auf dem Weg zum Granfondo
nötigen formalen Schritte werden auf der
Übersichtsseite "Bürokratie-Fahrplan"
dargestellt. [Nachtrag 14.07.19]

 

 

 

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