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Restart nach DS-GVO-Pause (14.04.19)

Am 25.05.2018 kam die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - und mondogranfondo.de ging aus dem www. Viele andere Websites, Blogs und Foren machten es genauso. Ausschlaggebend war auch bei mir die Unsicherheit darüber, was sich alles ändern musste, um "legal" zu sein. In der Analyse "Blogsterben" von netzpolitik.org finde auch ich mich sehr gut wieder. Dass es fast ein Jahr gedauert hat, bis mondogranfondo.de DS-GVO-konform wieder online war, lag auch (aber nicht nur) an den Folgen der DS-GVO, die sich weit über das www hinaus auswirkt. Der absolute Wahnsinn, welche Ressourcen dieses Bürokratie-Monster frisst!

 

Zugegeben: Nur für diese Website wäre das Thema DS-GVO (durch Neu-Erstellung der Datenschutzerklärung, Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung und Updates diverser Systeme/Programme) relativ schnell abgehandelt gewesen. Aber neue Beiträge hätte es dann trotzdem keine gegeben. Denn an anderer Stelle schlug die DS-GVO viel heftiger zu: In zwei Vereinen hat mich dieses Thema mehr oder weniger intensiv beschäftigt. Allein bei einem kleinen Verein, der nur die Minimal-Anforderungen der DS-GVO erfüllen muss, werden weit über 200 Arbeits-Stunden zusammenkommen!

Offensichtlich haben viele andere Vereine und Website-Verantwortliche noch gar nicht realisiert, was sich durch das Bürokratie-Monster DS-GVO alles ändert - sonst würden sie nicht unverändert weitermachen wie bisher. Aber das (derzeit von den Behörden noch tolerierte) Ignorieren der komplexen Verordnung kann nur eine kurzfristige Lösung sein. Irgendwann werden Verstöße gegen die DS-GVO Folgen haben.

In der Arbeitswelt nehmen Vorschriften und Bürokratie ebenfalls immer mehr zu. Auch deshalb blieb im Jahr 2018 leider viel zu wenig Zeit fürs Radfahren und keine für die Pflege von mondogranfondo.de. Darüber, dass jede Arbeit - egal ob sinnvoll oder sinnlos - mentale und materielle Ressourcen verbraucht und wohin das alles für unsere Gesellschaft und unseren Planeten noch führen wird, denkt man besser nicht nach...

Weil mich die DS-GVO an anderer Stelle noch eine Weile beschäftigen wird und es auf dem Rad sehr viel nachzuholen gibt, wird die Frequenz von neuen Beiträgen auf dieser Website nach der Reaktivierung leider vorerst niedrig bleiben.

Aber inzwischen sind ja schon mehr als 50% der für mondogranfondo.de geplanten Inhalte online. Die in der Navigations-Matrix noch vorhandenen Lücken betreffen (fast) nur noch Inhalte, die auch anderswo zu finden sind oder weniger wichtige Extras und "Schöner Wohnen". Alle wichtigen Informationen zu den Besonderheiten bei der Anmeldung und Teilnahme an italienischen Granfondos sind mittlerweile vorhanden - und damit die wichtigste, bislang für Granfondo-Einsteiger im www (zumindest im deutschsprachigen) bestehende Lücke gefüllt.

Deshalb ist das schlechte Gewissen auch nicht allzu groß, wenn es bei mondogranfondo.de nach der Reaktivierung etwas ruhiger weitergeht und 2019 das selber Radfahren endlich mal wieder prio uno haben wird...

Buona pedalata!

 

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DS-GVO-konform: Bei der Maratona dles Dolomites 2018 fuhren die Teilnehmer zwar (noch) mit Namen auf der Startnummer. Aber im www darf ein Foto des Feldes von hinten nur noch ähnlich wie oben, mit unkenntlich gemachten Namen, veröffentlicht werden. Front-Fotos sind nach der DS-GVO zulässig, wenn nur eine Radler-Masse zu sehen ist. Sobald jedoch Personen nicht "nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen" (was man bei einem wie oben arrangierten Front-Foto für zwei Personen so auslegen könnte) müssen diese vor einer Veröffentlichung im www eine Einwilligungserklärung abgeben (streng genommen müsste man schon fragen, bevor man auf den Auslöser drückt). Auch auf Front-Fotos würde mgf die Startnummern unkenntlich machen, da sonst über die Ergebnisliste eine Zuordnung von Gesichtern zu Namen möglich wäre.

Diese Regeln gelten natürlich nur für "wilde", freie Fotografen wie mgf, die mehr oder weniger private, eigennützige Zwecke verfolgen. Wenn man als Teilnehmer von einem offiziell autorisierten Fotografen abgelichtet wird, hat man schon mit der Anmeldung eine Veröffentlichung auf allen Kanälen vorab freigegeben! So fand sich mgf neulich unerwartet im Magazin TOUR wieder...

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Ein Hoch auf die Blasmusik ! (für DS-GVO-"Geschädigte" und -Interessierte)

Verschiedentlich (auch in Kommentaren bei netzpolitik.org) wird behauptet, das mit dem Datenschutz wäre doch gar nicht so schlimm, ein WordPress.com-Blog etwa sei doch ruckzuck umgestellt. Für Leute, die unabhängig bleiben und den Bereich des EU-Rechts nicht verlassen wollen, sind die das www beherrschenden US-Plattformen (die von der DS-GVO vermutlich eher profitieren als eingebremst werden) allerdings keine Lösung.

Ein egozentrierter Blog lässt sich vielleicht noch unter US-Recht betreiben, aber eine Vereinsseite, für die der Vorstand haftet, nicht. Wer sich intensiver mit der DS-GVO befasst, stellt fest, dass die Sache sehr viel komplexer und aufwendiger ist, als es die blinden US-Follower wahrhaben wollen. Für kleine Vereine schafft dieses Bürokratie-Monster einen Berg von Arbeit. Selbst wenn man (wie auf einem bisher von mgf betriebenen Vereins-Ableger) nur Vornamen nennt - denn das bleiben persönliche Daten. Und das Foto-Problem (siehe oben) gibt es ja auch noch...

Die Gesetzgeber sind zwar schnell dabei, immer mehr neue Regeln aufzustellen, aber beim Bemühen, diese einzuhalten, lassen sie ihre Bürger - für die sie die Gesetze doch eigentlich gemacht haben (sollten) - leider ziemlich alleine. Zwar gibt es auf den www-Seiten der Landes-Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Hilfestellungen und Mustervorlagen für Vereine (z.B. beim Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg), aber so ganz komplett sind diese nirgends.

Leider lassen auch viele Dachverbände ihre Mitgliedsvereine im Regen stehen. Bei den Dachverbänden der beiden von mir betreuten Vereinsseiten war in Sachen DS-GVO leider fast komplett Fehlanzeige. In einem Fall gab es ein paar wenige Muster nur für Teilbereiche, die vor allem dem Profit des Dachverbandes dienen...

Dass es auch anders geht, zeigt der Blasmusik-Verband Baden-Württemberg e.V. (BVBW). Hier findet sich unter anderem ein wertvoller, 48-seitiger Fachvortrag "Datenschutz im Verein: Die neue DS-GVO ist da – was tun?", der eine für Normal-Bürger verständliche Einführung in das Thema bietet. Und die Muster-Vorlagen enthalten fast alles, was der kleine Verein braucht, auch eine Vorlage für die Datenschutzordnung, welche sonst nirgends zu finden war. Diese Sammlung von Informationen hat sicher viel Mühe und auch Geld gekostet, trotzdem stellt sie der BVBW nicht nur Mitgliedern zur Verfügung - Vielen Dank dafür! Zum Glück gibt es nicht nur eigennützige Verbände. Einen Tusch für die Blasmusik !!

 

 

 

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